Das Gütesiegel für Berufsdetektive

Am 29. November 2019 trat die Verordnung über das Gütesiegel „Staatlich geprüft“ für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, die von Frau Bundesministerin Mag. Udolf-Strobl erlassen wurde, in Kraft (BGBl II Nr 362/2019). Die Verordnung enthält für 52 reglementierte Gewerbe jeweils ein eigenes staatliches Gütesiegel, wobei es dadurch nun auch für das reglementierte Gewerbe der Berufsdetektive ein staatliches Gütesiegel analog zum Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gibt. Die Voraussetzung dafür ist die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung über umfassende Rechts- und Fachkenntnisse vor einer staatlichen Kommission. Die geprüften Themenbereiche umfassen, unter anderem:

Rechtskunde

  • Allgemeine Rechtskunde (Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts sowie der Behördenorganisation)
  • Bürgerliches Recht
  • Strafrecht
  • Waffenrecht
  • Datenschutzrecht
  • Wirtschaftsrecht, …

Kriminologie und Kriminalistik

  • Grundzüge der Kriminologie
  • Kriminaltaktik
  • Kriminaltechnik, …

Fachkunde

  • Auftrags- und Honorargestaltung
  • Zusammenarbeit mit und Abgrenzung gegenüber Behörden und verwandten Berufen
  • Berichtgestaltung und Anzeigeabfassung
  • Gesprächsführung, …

Geprüfte gewerbetreibende Berufsdetektive können dieses Qualitätssiegel nun in ihrer Geschäftskorrespondenz (Internetauftritt, Signatur, PR-Material, etc.) nutzen und ihren AuftraggeberInnen damit eine Unterscheidungsmöglichkeit bieten.

Die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt finden Sie bitte hier: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/362/20191129